Der Fall ist bekannt! (Allgemeines Forum)

Bremer, Bremen, Donnerstag, 07.07.2022, 10:15 (vor 1418 Tagen) @ gnampf

Dem die WFB allerdings einfach widersprechen kann, dann hast du die Kosten des Mahverfahrens auch noch am Hals, trotzdem kein Geld bekommen und bist wieder an dem Punkt, an dem due Klage einreichen musst.

"Müssen" nicht, es besteht die Wahrscheinlichkeit das die WFB schon einknickt.
Wenn nicht, muss man das streitige Verfahren eröffnen. In Mahnsachen ist das allerdings keine Klage wie du sagst, sondern eine Anspruchsbegründung.

Des Weiteren kann man diesen Fall bis dahin verfolgen, da man die Kosten, auch für das Mahnverfahren, nachher erstattet bekommt.


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