Der Fall ist bekannt! (Allgemeines Forum)

Bremer, Bremen, Donnerstag, 07.07.2022, 09:59 (vor 1416 Tagen) @ OnkelTom

So ein exakt gleicher Fall wurde vor einigen Monaten auf der Facebook-Seite der DB angefragt und die DB hat beim Fachbereich nachgefragt. Ergebnis: Es entsteht Anspruch, wenn das Ticket nur für diese Fahrt gekauft wurde.

Dementsprechend deckt sich das mit der Rechtsauffassung.

Ich empfehle ein Mahnverfahren gegen das genannte Unternehmen zu stellen, analog zu hier.

"Vom Antragsteller liegt uns kein Nachweis oder eine Bescheinigung vor, dass er mit seinem relationslosen QDL-Ticket den verspäteten Zug nutzen wollte, sich also bereits am Bahnsteig befunden und dann aufgrund der Verspätung seine Reise abgebrochen hat. Verspätungs- und Zugausfallbescheinigungen sind grundsätzlich erforderliche Unterlagen für einen Erstattungs-/Entschädigungsantrag im Rahmen der Fahrgastrechte."

Das ist natürlich alles Quatsch. Man ist hier nicht in der Beweispflicht. Soetwas ähnliches hatte die DB ja auch bei mir versucht. Vor Gericht sind sie dann aber eingeknickt, weil es keine Chance auf Erfolg hat.


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