Anmerkungen & Rückfragen (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 06.04.2022, 04:58 (vor 1399 Tagen) @ Tobs

Interessanter Weise gibt es auch einige Änderungen bei der Punktevergabe.

Es gibt keine Punkte mehr auf Umsatz der durch ECoupons entsteht,
heißt man erhält nur noch auf den tatsächlich gezahlten Umsatz Punkte.

Woraus entnimmst Du das?

Das würde mich auch interessieren ...

..wohl tatsächlich nur seinen eigenen Gedanken, vgl. hier.

Außerdem kann jetzt das Punktekonto bei Abweichungen kontrolliert werden.
So wird diesem Ganzen Gutschein gegen Punkte mal ein Riegel vorgeschoben.
Dies wird aber sicher nur bei recht auffälligen Punkte sammeln zum Einsatz kommen
und nicht wenn dies nur einmal der Fall sein sollte.

Erstaunlich, dass beschriebene Abweichungen erst ab dato kontrolliert werden können. Oder dürfen? Technisch - würde ich als Laie mutmaßen - wäre das wahrscheinlich heute schon möglich, aber auch rechtens?

Ist heute möglich, wird auch getan, ohne Vorankündigung (wozu auch), Fälle waren hier Thema.
Ist in den Bedingungen nachzulesen.
Was daran sollte nicht rechtens sein?

Ich glaubte herauszulesen, dass das heute unterlassen würde und vermutete rechtliche Gründe(, die sich in der Tat meiner Kenntnis entzögen).

gültig bis 11. Juni 2022:

2.2.1 [...] Das Punktekonto wird in Bezug auf
die Einhaltung der Sammelbedingungen überprüft. Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes
gegen die Sammelbedingungen behält sich die DB Fernverkehr AG vor, die betroffenen BahnBonus-Punkte zu löschen sowie im Falle eines wiederholten Verstoßes den Teilnahmevertrag
fristlos zu kündigen. Infolge der fristlosen Kündigung verfallen alle auf diesem Konto angesammelten BahnBonus-Punkte und es können keine neuen BahnBonus-Punkte gesammelt werden.


neu, gültig ab 12. Juni 2022:

4.9 Wir behalten uns vor, Ihr BahnBonus Punktekonto auf die Einhaltung der Sammelbedingungen zu prüfen.

8.4 Unabhängig von der genannten ordentlichen Kündigung durch Sie oder uns können beide Vertragspartner aus wichtigem Grund eine
außerordentliche Kündigung in Textform (z.B. als E-Mail) aussprechen.
Ein wichtiger Grund liegt dabei für uns insbesondere in folgenden Fällen vor:
• schwerwiegender Verstoß des Teilnehmers gegen diese BahnBonus Teilnahmebedingungen
• Missbrauch oder Manipulationen des BahnBonus Programms
• wesentliche Falschangaben des Teilnehmers

Was Gutschein gegen Punkte angeht, denke ich dass sich das auch dann noch lohnt, wenn die max. 20 Punkte für den E-Coupon abgezogen werden und der "Gutscheinanbieter" immerhin noch den Nettoumsatz erhält. Letztendlich findet damit eine Fahrt statt, die ohne Gutscheinnutzung womöglich nie stattgefunden hätte, so dass es der Bahn unterm Strich mehr nutzen als schaden dürfte. Spielt es da so eine große Rolle, ob die Punkte an den Reisenden oder einen Dritten gehen?

zum einen ist es nach den AGB nicht zulässig, eCoupons gegen Entgelt zu veräußern

zum anderen stehen beim Bahnbonus-Programm dem Reisenden die Punkte zu,
es ist nicht zulässig Punkte zu sammeln für Reisen, die andere angetreten haben.

De jure hast Du natürlich vollkommen recht. Punkt. ... Und auch wenn sich dadurch jegliche weitere Diskussion verbietet, habe ich meine Sicht der Dinge ja bereits dargelegt. Aber nochmal, am Ende entscheidet allein die Bahn.

nun.. ob hier im Forum dann tatsächlich eine Fahrt stattfindet, die ohne eCoupon nicht stattgefunden hätte, wage ich eher zu bezweifeln bzw. hier wäre das eher unwahrscheinlicher.
Die Wahrscheinlichkeit wäre gewiss höher bei AGB-konformer Weitergabe, sprich unentgeltlich.

Wie so oft.. spielen einzelne Fälle nicht so die Rolle, wenn das hingegen oft geschieht, dann schon eher.

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte, dass die Bahn aus ebd. Kosten-Nutzen-Kalkül die Gutscheinverkäufe bei Ebay toleriert, auch wenn es meines Erachtens noch etwas anderes ist, die Dinger zu verkaufen. Hat schon einen gewissen Beigeschmack.

Ebay gehört nicht der DB, sie haben dort keine Handhabe.
Rein strafrechtlich ist es zulässig, Gutscheine zu verkaufen, egal was da draufsteht.
Es handelt sich hierbei nicht um ein strafrechtliches Vergehen.

Interessant - also eine richtige Grauzone. Gilt das auch für Kauf und Einlösung der Gutscheine? Oder mache ich mich mit Kauf und/oder Einlösung strafbar?

Als Käufer und dann Reisender sollte Dir nichts drohen bzw. Du auf der sicheren Seite sein, kein Verstoß vorliegen.

Statt Ebay läge hier doch dieses Forum viel näher,
schließlich sind hier ja sehr viele von der Verschwörungstheorie vollkommen überzeugt, dass die DB hier mitliest und nicht einfach so mitliest, sondern absolut jeden Beitrag liest und gar für sich allein nur deswegen handelt, Konsequenzen zieht.
Sprich, die DB weiß vollkommen darüber Bescheid, dass hier tagtäglich Massen an eCoupons verkauft werden und damit gegen AGB wie auch BahnBonus-Teilnahmebedingungen verstoßen wird.
Entweder ist das dann auch ein Tolerieren..
..oder die DB könnte einfach mit eigenem Account auf die Angebote eingehen, bekäme BC-Nummer, Name, email-adresse frei Haus, damit rein ins eigene System. Nun, dürfte sie nicht, aber muss sie ja auch niemandem erzählen.
Bei Ebay wäre derlei Vorgehen nicht so zielführend.. erfrischend.

Inwiefern etwas anderes?

Zumindest moralisch macht es für mich schon einen Unterschied, ob ich ein "Geschenk" verkaufe und mich daran bereichere oder "lediglich" im Tausch ein paar Punkte bekomme.

In dem einen Falle bezeichnest Du es als "Verkauf", in dem anderen Falle bezeichnest Du den gleichen Verkauf als "Tausch".
Das ist wohlfeil.

Um einen Tausch handelt es sich nicht. Bei einem Tausch werden gegenseitig Waren, Sachen ausgetauscht (Briefmarken der Sammlung).
Bahnbonus-Punkte sind keine Sache, sondern ein Zahlungsmittel. Es handelt sich um ein Kaufgeschäft.

Nun bezieht sich Deine Moral ja nicht auf Handlungen anderer Leute, sondern auf Deine eigene.
Du siehst da für Dich moralisch einen Unterschied.

Ich vermute mal, dass Du es moralisch sehr viel wertvoller erachten würdest, wenn Du eCoupons unentgeltlich weitergeben würdest, egal ob hier oder über Ebay..

Wo ist da für Dich, oder aus Deinen Augen für die Bahn ein Unterschied,
ob man bei Ebay 3 Euro kassiert für den Verkauf oder hier ein Entgelt im Wert von 2 Euro einkassiert?

Da hast Du mich jetzt verloren: "hier ein Entgelt im Wert von 2 Euro"? Meinst Du den monetären Wert der BBP?

Aber um Deine Frage zu beantworten, macht es für die Bahn natürlich keinen Unterschied, da hier natürlich nur der durch den Kunden - mitsamt Gutschein - erzielte Umsatz für sie relevant ist. Wie dargelegt, ging es mir um den moralischen Aspekt, welcher für die Bahn - zumindest betriebswirtschaftlich - keinesfalls die ausschlaggebende Rolle spielen dürfte.

Ja, für jeden haben die Bahnbonus-Punkte einen gewissen monetären Gegenwert, auch die DB selbst, sind sie verpflichtet zu, diese zu verbuchen.
Bei eBay würde man wohl eher mehr Geld erhalten als Gegenleistung, dafür hat man auch ein wenig mehr Aufwand.
Aber auch das ist jedem selbst überlassen - den Kaufwert kann man ja bei Ebay selbst bestimmen,
sprich man kann den so festsetzen wie man denken würde, den entsprechenden gleichen Wert auch hier übers Forum zu erhalten.


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