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sibiminus, Samstag, 23.10.2021, 14:47 (vor 1600 Tagen) @ Knochendochen

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob mehrere Fahrkarten wirklich immer mehrere Beförderungsbeträge darstellen.

Zumindestens sieht das die Aufsichtsbehörde so. 560669
Wenn ich das richtig überblicke, ist die Ausnahme davon tariflich geregelt, beispielsweise in Verbundtarifen die Anschlussfahrkarten oder im SCIC-NRT die Fahrkarten Pass Teilstrecke und solcher Kram.

In der EU-Fahrgastrechteverordnung steht sowas in der Art, dass auch mehrere Farausweise einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen können, wenn sie in einem Buchungsvorgang erworben werden.

Ja. Sie können aber eben auch mehrere Beförderungsverträge darstellen.

Und auch in einem Schlichtungsantrag auf der Website der söp haben die mal in Erwägung gezogen, dass mehrere Fahrkarten einen Beförderungsvertrag darstellen könnten.

Könnte aber auch anders sein. Letztendlich müsste entweder die Verordnung in dem Punkt geändert werden oder der Sachverhalt juristisch geklärt werden.


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