OT: Eine Fahrkarte, mehrere Beförderungsverträge (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 25.10.2021, 17:06 (vor 1597 Tagen) @ JeDi

Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:

"Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen."

Warum sollten sie das sein? Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.

Das liegt aber an einer Regelung aus den BB PV der DB:

1.3.3 Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend Beförderungsleistungen verschiedener EVU in Anspruch, so kommt mit jedem EVU ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande. Für Er-stattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 werden von den an der Beförderung beteiligten, unter www.bahn.de/fahrgastrechte genannten EVU zugunsten des Reisenden mehrere eigenständige Beförderungsverträge wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt, soweit für die Beförderungsleistung nur eine Fahrkarte ausgegeben worden ist; diese EVU haften insoweit als Gesamtschuldner.


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