ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Montag, 25.10.2021, 16:52 (vor 1597 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 25.10.2021, 16:56

Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin?


Genau das sieht die Fahrgastrechteverordnung vor.

Die Beförderungsverträge einzeln betrachtet, ja. Im Übergang aber nicht, weil die VO da gar nicht greift.

Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.


Dass ich mit einer Fernverkehrsfahrkarte ab 20 Minuten Verspätung einen anderen Zug nutzen kann ist also auch Kulanz? Der Gesetzgeber sieht das nämlich nicht vor - m.E. entsteht aus den Beförderungsbedingungen aber durchaus ein Anspruch darauf.

20min. Verspätung bei einer gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Verbindung? Ja, da greift das, was in den BB steht, bzw. in der EVO.
Wenn wir aber zwei Beförderungsverträge haben und im Übergang der Anschluss nicht geklappt hat, haben wir es nicht mit einer Verspätung bei einer gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Verbindung zu tun.

Die Weiterreise mit der nächsten Verbindung fällt dann unter Kulanz.

In dem Sinn hoffe ich, dass NightJet Kunden mit Schlafwagen Flexpreis, Flex, Flexticket oder whatsoever Zugang zur Premium Lounge erhalten und nicht auf fragwürdigen Formulierungen und Paragraphen rumgeritten wird.

Das sind ja diejenigen, die sich ständig vermeintliche Rechte einbilden oder einreden (und zwar wider dem was in den Beförderungsbedingungen steht, wider der Auffassung des EBA usw.).
Dies wird ihnen aber einfach nicht zugestanden. Das muss man irgendwann auch mal akzeptieren.

Wenn man ein Produkt erwerben will, einem die Bedingungen aber nicht passen, dann kauft man es halt einfach nicht.


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