ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Montag, 25.10.2021, 16:55 (vor 1605 Tagen) @ Barzahlung

Wer oder was soll dieses Kulanzabkommen sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?

Genau wie das ominöse "AJC" gibt es das DB-ÖBB-Kulanzabkommen nicht offiziell aus einer zitierfähigen Quelle zum nachlesen.

Du kannst es jedoch inhaltlich im ICE-Treff finden:

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=521638

Auch in der DB Servicecommunity gibt es entsprechende Hinweise der DB bzw. bestätigte Beiträge von Nutzern, die die Regelungen der Kulanzvereinbarung in Auszügen inhaltlich wiedergeben.

Natürlich stimme ich dir zu, dass solche Abkommen öffentlich einsehbar sein sollten.

Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen

Genau. Die Tickets, z.B. für den Nightjet, sind dann eigentlich ÖBB-Onlinetickets und sind auch offiziell nicht von der DB ausgestellt. Das verhält sich so ähnlich wie wenn du bei Portalen wie Trainline etc. buchst. Habe ich nicht bestritten. Dennoch ist es für den Kunden ein Kaufvorgang.

sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.

Warum? Es steht beteiligten Bahnen frei, im Rahmen eines solchen Kulanzabkommens eine derartige Regelung zu treffen.

da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen

Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch "mitverkauft" wurden?

Hier eine kundenfreundliche Regelung zu schaffen ist aus meiner Sicht in erster Linie Aufgabe der beteiligten Bahnen (also nicht nur der DB). Die bestehenden Abkommen sind ein Anfang und zeigen dass es grundsätzlich möglich ist. Ansonsten kann man natürlich auch der Meinung sein, dass die EU hier eine Regelung treffen muss.

Kaufe ich nun also (online bei den ÖBB) zu meinem NJ-Globalpreis Rom-München ein Anschlussticket München-Berlin, handelt es sich dann um einen durchgehenden Beförderungsvertrag im Sinne der Fahrgastrechte?

Du sprichst von "Rechten".
Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.

Moment mal: In dem Fall ist die ÖBB aber Aussteller beider Tickets. Es handelt sich um eigene Angebote der ÖBB. Dein obiges Argument - Ticketsammlung verschiedener Bahnen - greift hier also schon mal nicht.

Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:
"Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen."

Ich gebe zu, die ÖBB-Bedingungen nicht gelesen zu haben. Vielleicht weiß jemand eine entsprechende Regelung dort?

Gut möglich, dass die Ausstellung nur aus technischen Gründen auf zwei Fahrscheinen erfolgt (zumindest auf die personenbedient ausgegebenen Globalpreise für den NJ scheint mir kein weiterer Platz zu sein, um ein Anschlussticket aufzudrucken).


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