ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Fahrkarten und Angebote)

Knochendochen, Montag, 25.10.2021, 17:20 (vor 1597 Tagen) @ Barzahlung

Hallo,

weil es gerade so halbwegs mit dazu passt, hänge ich es mal mit an den Thread.

Wenn ich also ein Nightjet-Ticket, z.B. Rom-München kaufe, und dazu einen DB-Sparpreis München-Berlin, und kaufe das ganze bei der DB in einem Vorgang (personenbedient oder international-bahn), fällt der Kauf unter das ÖBB/DB-Kulanzabkommen


Hier fängt es schon an.
Wer oder was soll dieses Kulanzabkommen sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?

Hier zum Beispiel:

https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-gezwungenermassen-gestuckslten-t...

Zitat der Antwort der DB:

Zur Fahrkartenbuchung auf international-bahn.de gibt es einen FAQ, in diesem heißt es unter "5.13. Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?":

Generell ist jede Bahngesellschaft (Eisenbahnverkehrsunternehmen) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen, ist die nachfolgende Bahngesellschaft einer gebuchten Reiseroute nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten. Ihre Sitzplatzreservierung ist in einem solchen Fall jedoch nicht mehr gültig. Falls Sie aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verspätet an Ihren Zielort angekommen, gelten EU-weit Fahrgastrechte für Kunden im Eisenbahnverkehr.

Grundsätzlich gibt es im internationalen Verkehr Kulanzregelungen zwischen den nachfolgend von mir aufgelisteten Bahnen, welche im Falle eines Anschlussverlustes wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls den Reisenden die Möglichkeit zur kostenfreien Weiterfahrt garantieren, sollten die Reisenden im Besitz von zwei oder mehreren Fahrkarten sein.

Es werden auch Hotel-/Taxigutscheine ausgegeben, sollte eine Weiterfahrt nicht mehr möglich sein.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die genannten Regelungen ausschließlich als Kulanz zur kostenfreien Weiterfahrt im internationalen Verkehr bei Vorhandensein von zwei oder mehreren Fahrkarten gelten. Für die "regulären" Fahrgastrechtsfälle gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.

Hier jetzt noch die Liste der teilnehmenden Eisenbahnen:

BLS – Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (Schweiz)

ČD - České dráhy (Tschechien)

CFL - Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (Luxemburg)

DB – Deutsche Bahn (Deutschland)

DSB – Danske Statsbaner (Dänemark)

EST - Eurostar

NS - Nederlandse Spoorwegen N.V. (Niederlande)

ÖBB - Österreichische Bundesbahn (Österreich)

RDG - Rail Delivery Group (Großbritannien; ehem. ATOC)

RENFE - Red Nacional de los Ferrocarriles Españoles (Spanien)

SBB - Schweizerische Bundesbahnen (Schweiz)

SJ – Statens Järnvägar

YSNCB – Société Nationale des Chemins de fer Belges (Belgien)

SNCF - Société nationale des chemins de fer français (Frankreich)

SŽ - Slovenske železnice (Slowenien)

Trenitalia - (Italien)

ZSSK - Železničná spoločnosť Slovensko, a.s. (Slowakei)

Viele Grüße


Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen, sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.

Verspätungsentachädigungen werden jedoch nicht gezahlt, da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen (oder auch nicht, siehe Diskussion oben, soll jetzt aber mal so gegeben sein).


Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch "mitverkauft" wurden?

Weil die Schlichtungsstelle söp, bei der Juristen tätig sind, das auch infrage stellt. Siehe hier: https://soep-online.de/wp-content/uploads/2021/03/Versp%C3%A4tung-bei-Reisekette-intern...


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