bahn.de für Verbindung--> international-bahn.de zur Buchung (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Sonntag, 24.10.2021, 12:54 (vor 1601 Tagen) @ Knochendochen

Ich würde sagen, dass die Rechtslage nicht ganz klar ist. Natürlich hätten die Bahnen gerne, dass mehrere Fahrkarten mehrere Beförderungsverträge darstellen, ist doch klar, daran haben sie ja ein wirtschaftliches Interesse. Und deshalb schreiben sie es auch auf ihre Website und Beföderungsbedingungen.

Das ist mindestens unvollständig. Es gibt eine Anordnung vom EBA, auf jedem Vertriebsweg über die geltende Vertragspartnerregelung zu informieren. Deshalb schreibt die Bahn das u. A. auf ihre Webseite, weil Verstöße durch das EBA kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden.

In einem öffentlichen Beispielschlichtungsverfahren stellt sich die söp jedoch tendenziell auf einen anderen Standpunkt. Zwar sind die Formulierungen dort auch etwas vage, aber es lässt sich schon rauslesen, dass der Jurist, der diese Schlichtungsempfehlung geschrieben hat, natürlich auch unter Berücksichtig der Umstände in dem speziellen Einzelfall, der Meinung ist, dass mehrere Fahrkarten eher einen Beföderungsvertrag darstellen, wenn sie in einem Rutsch gebucht/ausgegeben wurden.

Das EBA als Aufsichtsbehörde hat sich anders positioniert* und der Fall ist ja im Detail auch anders gelagert weil ausgelöst durch Falschberatung im Verkaufsgespräch.

* Zitat: "Beachten Sie hierfür bitte die diesbezüglichen Regelungen zum Vertragsschluss in den jeweiligen Beförderungsbedingungen."


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