ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 25.10.2021, 13:39 (vor 1603 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von JeDi, Montag, 25.10.2021, 13:41

Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin?

Genau das sieht die Fahrgastrechteverordnung vor.

Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.

Dass ich mit einer Fernverkehrsfahrkarte ab 20 Minuten Verspätung einen anderen Zug nutzen kann ist also auch Kulanz? Der Gesetzgeber sieht das nämlich nicht vor - m.E. entsteht aus den Beförderungsbedingungen aber durchaus ein Anspruch darauf.

Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:

"Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen."

Warum sollten sie das sein? Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.

--
Weg mit dem 4744!


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