nicht zulässig! (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 15:00 (vor 5711 Tagen) @ fjk
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 06.05.2010, 15:02

Zuerst einmal: Ich habe das Kompetenzcenter NRW-Tarif hierzu noch nie befragt, vielleicht ist das irgendwo missverständlich rübergekommen? Ich habe ja nur gesagt, dass das Kompetenzcenter Marketing hierfür zuständig ist und ich schon eine anderweitige Auskunft von denen bekommen habe.

Sicher? Dann haben die Automatenprogrammierer die Kompetenzcenteransagen nicht gelesen? Damit könnte ja die Vorlauf/Nachlaufdiskussion (die mitentscheidend für meine Grundfrage ist) von vorne losgehen, außer weil, dass ich ein Ticket kaufen kann ja noch lange nicht heißt, dass es auch gilt.

Man gibt doch am Automaten einfach nur ein "Anschlussticket von A nach B" ein. Das Ticket wird einem immer verkauft, so lange A nicht in dem Verbund liegt, in dem man sich aufhält. Ob man sich nun an die Tarifbestimmungen hält, welche Zeitkarte man hat, ob man überhaupt eine hat usw. usf., überprüft der Automat ja gar nicht.
Ich weiß nicht genau, ob der Automat einfach fragt "Von wo nach wo soll das Ticket gelten", oder "Bis wohin gilt Ihre Zeitkarte und bis wohin soll das Anschlussticket gelten?". Letztere Variante wär konform zu den Bestimmungen, ich probiere das gleich mal aus.

Danke für die erschöpfende Durchdenkung des Themas!

Gerne!


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