nicht zulässig! (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 14:54 (vor 5711 Tagen) @ Fabian318

Wenn das Anschlussticket die zeitlich erste Fahrkarte ist, dann schließt ja die Zeitkarte an das Anschlussticket an, und nicht das Anschlussticket an die Zeitkarte, wie es die Definition besagt.

Das hört sich mal plausibel an. Damit sind auch die Ansichten des Kompetenzcenters (siehe woanders) durchaus nachvollziehbar begründbar.

- auch wenn das vom Automaten auf jeden Fall so gehandhabt wird.

Der Automat verkauft mir sowohl das Anschlussticket vor als auch nach einer Zeitkarte, hier unterscheidet er also überhaupt nicht.

Sicher? Dann haben die Automatenprogrammierer die Kompetenzcenteransagen nicht gelesen? Damit könnte ja die Vorlauf/Nachlaufdiskussion (die mitentscheidend für meine Grundfrage ist) von vorne losgehen, außer weil, dass ich ein Ticket kaufen kann ja noch lange nicht heißt, dass es auch gilt.

Danke für die erschöpfende Durchdenkung des Themas!
fjk


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