Gut, Hin-und-Her-Verbot ist schon meist überprüfbar... (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 14:39 (vor 5712 Tagen) @ Fabian318

Tja,

das kommt davon, wenn man eine kurze Bemerkung macht - aber irgendetwas hatte ich mir dabei gedacht...
[Ich glaube, ich war vorhin noch bei der Zeitkarte, bei der ja wohl beide Richtungen City an beiden Endorten möglich sein müßten.]
... denn natürlich hast Du Recht, wenn das Anschlussticket auch am Anschlussort gilt (analog zu normalen Fahrkarten), dann kann es (wie diese) eigentlich nur im Vorlauf, also Richtung Bahnhof gelten. Damit ist meine Eingangsbemerkung, dass diese Funktion ziemlich sinnfrei sein dürfte, eigentlich noch wahrer, denn ich kann ja (regulär) kaum anders an diesen Grenzort kommen, als mit meiner Zeitkarte. Und da bin ich dann am Anschluss-Bahnhof.
Irregulär könnte ich natürlich parallel zu meiner Zeitkartenstrecke mit dem Taxi zu einer Straba-Haltestelle am Anschlussort fahren und von da die (immer noch: vermeintliche?!?) Cityticketfunktion meines Anschlusstickets nutzen. Das DARF ich aber wahrscheinlich auch nicht, denn "gilt nur in Verbindung mit der Zeitkarte" bedeutet doch bestimmt, dass auch die Fahrt in Verbindung mit der Zeitkarte sein müsste? Das wiederum kann dann keiner Überprüfen, wenn zwischen Zeit- und Anschlusskarte eine Fahrtunterbrechung zulässig ist.

Aber trotzdem sind wir da wahrscheinlich auf der richtigen Spur, weswegen man am Anschlussort gar keine Gelegenheit zum Bus- und Strabafahren haben wird... dann ist nur noch die Frage, ob das bei der Verteilung der für diese vermeintliche Funktion eingesammelten Groschen auch berücksichtigt wird.

Danke für die Hilfe beim Durchdenken!


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