nicht zulässig! (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:24 (vor 5711 Tagen) @ fjk

Naja, ich habe auch nochmal die Paragraphen gewälzt. Und da steht unter 4.1.1.4 nur, dass Anschlusstickets nicht im Gebiet des Verbundes, in dem sie gelten, ERHÄLTLICH sind, nicht dass es sie nicht gibt oder gar, dass die Nutzung nicht zulässig ist (dann dürfte es ja auch keine Hin-und-Rücktickets geben).

Die Hin- und Rückfahrtickets sind ja auch die Ausnahme, wo bei der Rückfahrt die Zeitkarte an das Anschlussticket anschließen darf.

Und die Definition (Am Anfang von 4.1.1.4), dass ein Anschlussticket im Anschluss an eine Zeitfahrkarte gilt, gibt auch nicht unbedingt her, dass dieser Anschluss nur im Nachlauf sein darf

Wenn das Anschlussticket die zeitlich erste Fahrkarte ist, dann schließt ja die Zeitkarte an das Anschlussticket an, und nicht das Anschlussticket an die Zeitkarte, wie es die Definition besagt.

- auch wenn das vom Automaten auf jeden Fall so gehandhabt wird.

Der Automat verkauft mir sowohl das Anschlussticket vor als auch nach einer Zeitkarte, hier unterscheidet er also überhaupt nicht.


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