nicht zulässig! (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 13:52 (vor 5933 Tagen) @ JanKrohn
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 06.05.2010, 13:56

Wo entnimmst du das den Beförderungsbedingungen?

Ich lese dort:

Die Bestimmungen nach Ziffer 4.1.1.1. und 4.1.1.2. gelten sinngemäß.

Und 4.1.1.1 erlaubt die Nutzung von ÖPNV an Start und Ziel.

Ja sicher. Trotzdem steht dort, dass Anschlusstickets - wie der Name schon sagt - nur im Anschluss an Zeitkarten gültig sind (4.1.1.4). Hat man also eine Zeitkarte der Relation Köln - Essen, darf man nicht für Bonn - Köln ein Anschlussticket kaufen, sondern nur für Ziele im Anschluss der Zeitkarte, z.B. Essen - Dortmund. Demnach könnte man in Essen zwar eine ÖSPV-Fahrt zum Bahnhof mit dem Ticket unternehmen, aber nicht vom Bahnhof weg.

Hier steht das auch noch erläutert:
http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/index.php?id=tickets_ticketkauf#c2009
Und eben genau, dass die Abfolge Basis-Ticket -> Anschluss-Ticket und nicht umgekehrt sein darf.


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