nicht zulässig! (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 06.05.2010, 14:27 (vor 5711 Tagen) @ JanKrohn

OK, das ist eindeutig, wenn auch sehr gut versteckt, und für einen "Normal-"Kunden so gut wie nicht auffindbar.

Allerdings! Jetzt ist auch die Frage, was gilt: Die AGB, die durchaus so auslegbar, aber doch eben nicht ganz zweifelsfrei formuliert sind, oder die Tatsache, dass dies genau so dort geschrieben steht.

Genauso eine Sache ist ja auch die Gültigkeit der NRW-Tickets zu Grenztarifpunkten: Da NRW halt nicht an der Grenze aufhört... Ich glaube, wir hatten das Thema hier auch schon. Der Kompetenzcenter NRW-Tarif ist da übrigens der Ansicht, dass das Ticket nur bis zum letzten Haltebahnhof gelten kann, weil keine Grenztarifpunkte definiert wären.


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