nicht zulässig! (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 06.05.2010, 14:05 (vor 5714 Tagen) @ Fabian318

Es ist nicht zulässig, das Anschlussticket im Vorlauf zu nutzen.

Naja, ich habe auch nochmal die Paragraphen gewälzt. Und da steht unter 4.1.1.4 nur, dass Anschlusstickets nicht im Gebiet des Verbundes, in dem sie gelten, ERHÄLTLICH sind, nicht dass es sie nicht gibt oder gar, dass die Nutzung nicht zulässig ist (dann dürfte es ja auch keine Hin-und-Rücktickets geben).
Und die Definition (Am Anfang von 4.1.1.4), dass ein Anschlussticket im Anschluss an eine Zeitfahrkarte gilt, gibt auch nicht unbedingt her, dass dieser Anschluss nur im Nachlauf sein darf - auch wenn das vom Automaten auf jeden Fall so gehandhabt wird. Aber es gibt ja vieles, was es am Automaten nicht gibt (z.B. Anschlusstickets mit Großkundenrabatt, aber das ist eine andere Geschichte). Ich finde, auch der Zulauf stellt einen Anschluss an die Zeitkarte dar.
Aber wer bringt schon seinen Beförderungsbedingungen-Kommentar mit an den Schalter;-)

Aber vor dem Nachlesen war ich auch der Ansicht, dass das nicht geht (schon wegen der Automaten...).


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