QdL gilt nur in Zügen, nicht im City-Ticket Bereich (Fahrkarten und Angebote)

611 040, Erfurt, Sonntag, 20.12.2020, 14:14 (vor 1223 Tagen) @ ffz

In aller Regel wird beim VRR, wenn du zum ersten Mal erwischt wirst auf 20€ oder 40€ verringert, wenn du dich binnen 14 Tagen freiwillig mit der EBE zu einem VRR Kundenzentrum der STOAG begibst und dort zahlst. Sonst werden die vollen 60€ fällig, ggf mit Mahngebühren.

Vielen Dank für den Tipp.
Bei der Servicehotline der STOAG, war die Dame leider weder freundlich noch kompetent.
Die konnte mir nicht sagen ob das QdL Ticket bei der STOAG gilt. Nach Recherche konnte sie auch nur den auf dem Ticket gedruckten Text vorlesen. Ich solle mich an die DB wenden und fragen und falls es doch gültig ist (was ich aber nicht glaube) beim VVR-Kundencenter in OB vorbeikommen um das zu klären. Die Telefonnummer dort kann sie mir aus Datenschutzgründen nicht geben.
Auf meinen Einwand, dass die STOAG doch wissen müsste welche Tickets gelten und das doch nicht Sache der DB ist, und die DB an der Situation eh nichts ändern kann legte sie einfach auf. Kontakt zur STOAG bekam ich ebenso keinen.

Verärgerte Grüße 611 040

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤


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