Darum Fristen. (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Donnerstag, 26.12.2019, 09:49 (vor 2279 Tagen) @ Alter Köpenicker

https://www.bezahlen.net/ratgeber/verjaehrung-gutschein/

Prinzipiell ist die Befristung von Gutscheinen rechtlich nicht zu beanstanden. Schließlich muss dem Aussteller zugestanden werden, beispielsweise seinen Warenbestand zu kalkulieren. Außerdem kann es vorkommen, dass sich bei Gutscheinen über Dienstleistungen Lohn- und andere Kosten mit der Zeit erhöhen. Der Wert der durch den Gutschein versprochenen Dienstleistung würde dann nicht mehr dem ursprünglichen Gutscheinwert entsprechen. Ein Befristung kann darum durchaus zulässig sein.

§ 807 BGB


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