Wozu Fristen? (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Donnerstag, 26.12.2019, 09:41 (vor 2275 Tagen) @ oska

Dann würden Punkte aber ja de facto 6 Jahre halten? 3 Jahre auf dem Konto und weitere 3 Jahre als Gutschein?


Ja, wenn man die Punkte ausgerechnet am letzten Tag ihrer Gültigkeit einlöst. Aber sei's drum. Wem entsteht denn dadurch ein Schaden? Niemandem! Der Bahn kann es doch egal sein, wann die Punkte eingelöst werden und wann die Leistung dafür erbracht wird.


Es macht schon einen Unterschied, ob ich die sechs Gutscheine die nächsten sechs Jahre jeweils am Freitag vor Weihnachten (2020-2025) einlösen kann oder innerhalb von sechs Monaten einlösen muß. Aus diesem Grund wird die Bahn die Dauer der Gültigkeit beschränkt haben.

Meinst du, der DB ist nicht egal, ob du die zu Weihnachten 2019 oder Ostern 2020 oder sonstwann einlöst? Außerdem kannst du ja dann nächstes Jahr wieder einen Gutschein kaufen.


Je länger die Gültigkeit, desto wertvoller sind die Gutscheine. Für den Preis fanden die Bahn und der Kunde (TO) sechs Monate passend, zumindest haben sich beide darauf beim Kauf geeinigt: Die Bahn durch das Angebot, der Kunde durch die Annahme.

Nein, das ist alles kein Grund. Bei einer Monopolstellung würde ich übrigens nicht davon sprechen, dass sich zwei Parteien geeinigt haben. Aber davon ab.

Wenn es dir um die Wertigkeit geht, die steigt ja nur, wenn die DB die Preise für die Upgrades über der Inflation jährlich erhöhen würde. Ist das der Fall?

Nur, falls einer der Hater hier wieder völlig am Thema vorbei auf mich einschlagen will: Ich finde das bei Verbundfahrscheinen genauso kundenunfreundlich, dass ich bereits bezahlte Tickets bei Preiserhöhungen im Inflationsbereich mit kurzer Frist umtauschen muss.
Wie es anders geht, sieht man ja bei der Post in den USA. Ich kaufe für ein bestimmtes Produkt eine Briefmarke (z.B. Postkarte international) und die gilt dann einfach ewig, weil ich dem Unternehmen ja schon das Kapitel zur Verfügung gestellt habe.

Im Gesetz hat man sich ja bei bezahlten Gutscheinen auf irgendwas zwischen ein und drei Jahren geeinigt.

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