? zum Wettbewerb im Nahverkehr (Allgemeines Forum)

jor, Sonntag, 21.03.2010, 19:10 (vor 5169 Tagen) @ cyberle

Die Auteilung erfolgt nach Fahrgästen, deßhalb die Fahrgastzählungen.

In jedem Verbund gibt es da ein eigenes System anhand dessen man aufteilt. Aber allein anhand der Zahl der Fahrgäste wird nicht aufgeteilt. Wäre auch schwer zu vermitteln, wenn beispielsweise ein städtisches Verkehrsunternehmen für einen ca. 5km weit transportierten Fahrgäst den gleichen Anteil bekäme wie ein Eisenbahnunternehmen für einen 50km weiten Transport.

Und es muss nicht immer über den Großen Topf gehen, es gibt auch Strecken in denn die Verkehrsleitung unabhängig von Fahrscheinen durch den besteller bezahlt werden. Würden diese also 365 Tage im Jahr ohne fahrgäste fahren, haben sie trotzdem das Vereinbarte Geld bekommen.

Der Verbund ist aber (mit ganz wenigen Ausnahmen) nie Bestellter einer Leistung. Du meinst sicher einen Bruttovertrag (also, dass die Fahrgeldeinnahmen nicht das Risiko des Verkehrsunternehmens sind) - hier werden die Fahrgeldeinnahmen ganz normal an die Verkehrsunternehmen aufgeteilt - nur geht hier das Geld direkt weiter an den Aufgabenträger, während das Verkehrsunternehmen vom Aufgabenträger einen festen Preis für das erbringen der Leistung zahlt.


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