Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 10:27 (vor 2470 Tagen) @ Giovanni

Nur: Welche?
Allenfalls für den Vertrieb via bahn.de bzw App kann ich mir eine entsprechende Möglichkeit vorstellen, da das Verkehrsunternehmen hier (bislang) keinem Kontrahierungszwang unterliegt (da keine gesetzlichen Zahlungsmittel).

Ich kann - wie bereits geschrieben - das nicht beantworten. Es gibt Regelwerke an die sich alle Mitarbeiter halten müssen und von denen wir ausgehen müssen, dass die juristisch geprüft sind. Das EBA beantwortet dir die Frage bestimmt gerne und leitet falls notwendig ein Verfahren gegen die Bahn ein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum