Keine Fehlleistung (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Dienstag, 18.06.2019, 07:13 (vor 2473 Tagen) @ sibiminus

Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Ich denke dass wird man nicht verbieten können, denn die Frage "Gilt mein Ticket im Zug xyz" betrifft die Tarifanwendung. Fehlleistungen kontrolliert und sanktioniert das EBA in dem Bereich ganz gerne.


Was denn für ne Fehlleistung?


Lies dir doch nochmal in aller Ruhe die Frage von Co_Tabara-98 und meine Antwort darauf durch. Für deinen Komfort habe ich den relevanten Teil zitiert.

Falls du immer noch nicht auf die Antwort kommst: Überbesetzung von Zügen ändern nichts an der Gültigkeit von Fahrkarten, das solltest du wissen. Dass man von der Fahrt ausgeschlossen werden kann, ebenso - hat aber erstmal mit der Frage nach Gültigkeit nur bedingt zu tun: die Aussage "Ihr Flexpreis ist in überbesetzten Zügen nicht gültig" ist falsch, eine entsprechende Auskunft eine Fehlleistung.

In Uberbesetzten Zügen hat ein Flexpreis dann nur Gültigkeit zusammen mit ner Reservierung. Du hast defintiv keinen Anspruch zu Mitnahme. Zwar kannst du alle Züge nutzen aber nur wo du reinpasst bzw. Es nicht übervoll ist. Theoretisch hat die Fahrkarte denn da drin keine Gültigkeit, weil du ja eh nicht reinkommt bzw. Reserviert hast.

Von ner Fehlleistung zu sprechen ist dadurch voll Blödsinnig :-)

Mfg


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