Keine Fehlleistung (Fahrkarten und Angebote)

Alexander, Dienstag, 18.06.2019, 07:35 (vor 2472 Tagen) @ keksi

Von ner Fehlleistung zu sprechen ist dadurch voll Blödsinnig :-)

Selbstverständlich kann man da von einer Fehlleistung, für das EBA sogar eine entgeltlichpflichtige Fehlleistung sprechen.

Das Problem ist, dass du anscheinend den entsprechenden Textteil immer noch nicht richtig gelesen, geschweige verstanden hast.

Es geht einzig und allein um den Verkaufsprozess und nicht irgendwelche danach möglicherweise passierenden Prozesse (z. B. Teilräumung).
Wenn der Verkäufer nun dem Reisenden auf die Frage, ob mit dem Flexpreis der ICE 602 genutzt werden darf, verneint, wäre dies in der Tat eine Fehlleistung. Den der Versuch den Zug zu nutzen ist mit diesem gültigen Ticket möglich.

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Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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