Keine Fehlleistung (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 07:44 (vor 2475 Tagen) @ Alexander

Es geht einzig und allein um den Verkaufsprozess und nicht irgendwelche danach möglicherweise passierenden Prozesse (z. B. Teilräumung).

Genauso ist's, danke.

Wenn der Verkäufer nun dem Reisenden auf die Frage, ob mit dem Flexpreis der ICE 602 genutzt werden darf, verneint, wäre dies in der Tat eine Fehlleistung. Den der Versuch den Zug zu nutzen ist mit diesem gültigen Ticket möglich.

Besser hätte ich das nicht formulieren können.

By the way: man muss das nicht nur am Flexpreis aufhängen. Wie musicus anriss, gilt das auch für BC100, Streckenzeitkarten, Interrail u.v.a.m.

Übrigens, Keksi: bei ungültigen Fahrkarten erhält der Fahrgast eine Fahrpreisnacherhebung. Bitte erkläre mir mal, wie du die in diesem Fall ausfertigen würdest wenn einen BC100-Fahrgast ohne Reservierung in einem überbesetzten Zug antriffst: Codierung, Produkt, Beanstandung, Bemerkung?

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