Keine Fehlleistung (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Dienstag, 18.06.2019, 02:34 (vor 2472 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von keksi, Dienstag, 18.06.2019, 02:37

Auch am Automaten und inzwischen sogar im Reisezentrum (dort zwar nicht systemisch, aber seit Ende Mai per Weisung untersagt).


Wie darf man das verstehen? Der Mitarbeiter darf nicht zu der Reiseverbindung (z.B. ICE 603 aus der Eingangsfrage) einen Flexpreis verkaufen?

Richtig.

Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Ich denke dass wird man nicht verbieten können, denn die Frage "Gilt mein Ticket im Zug xyz" betrifft die Tarifanwendung. Fehlleistungen kontrolliert und sanktioniert das EBA in dem Bereich ganz gerne.

Was denn für ne Fehlleistung? Sie dürfen für andere Verbindungen noch Tickets verkaufen. Nur halt nicht für den ausgebuchen. Was der Fahrgast später macht ist ne andere Sache. Brauch sich aber nicht wundern, wenn er ohne Reservierung dann ausm Zug verwiesen wird, wegen Uberbesetzung.

Mfg


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