Zweifel an den Ausführungen... (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 20.02.2010, 02:53 (vor 6001 Tagen) @ ICE-T-Fan

In Deutschland sind nur Querbeschleunigungen bis 2 m/s im Personenverkehr zulässig, soweit ich weiß.

Wenn, dann in m/s² - dürfte dir aber bekannt sein, und war sicherlich nur ein Schreibfehler ;-)

Rechnerisch zulässig sind 0,79 m/s², und das berechnet sich aus a = v²/r. Dadurch, dass der Wagenkasten wankt, schlingert usw. kommt man dann auf eine maximale Querbeschleunigung von etwa 1,0 m/s². Dann darf ja auch noch ein Überhöhungsfehlbetrag von etwa 130 mm eingebaut werden, dieser berechnet sich durch u_f = 11,8 V²/r - u, hierbei ist im Bahnbau V immer in km/h und v in m/s angegeben.

a/g = u/s => u = a*s / g => u = (v²/r) * s /g. Dadurch, dass v in V umgerechnet wird und s und g als konstant gesetzt wird, ergibt sich für u (ausgleichende Überhöhung) = 11,8 V²/r. Eingebaut wird auf Strecken mit unterschiedlich schnell fahrenden Zügen aber immer nur 55 % der ausgleichenden Überhöhung, also u = 6,5 V²/r.

Zieht man dann von der ausgleichenden Überhöhung die tatsächlich eingebaute Überhöhung ab, ergibt sich der Fehlbetrag (siehe Formel zwei Absätze höher).


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