! Fahrgastrechte-Antwort (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Samstag, 02.06.2018, 21:47 (vor 2850 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von mmandl, Samstag, 02.06.2018, 21:49

Man könnte auch argumentieren, dass die Fahrt mit dem Flixbus eine "Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist, da nur diese eine planmäßige Ankunft ermöglicht.


Man könnte auch argumentieren das gestern Freitag war und darum die DB jetzt 200 Euro zahlen muß. Hat wohl etwa die gleichen Chancen, allerdings mehr Wahrheitsgehalt. Die Beförderungsbedingungen von Bus und Bahn sind nichtmals annähernd gleich.

Eine Weiterfahrt kann nach Ansicht der Kommission (siehe deren Leitlinien) auch eine Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel sein.


Ja, sofern das Ziel andernfalls nicht mehr am selben Tag erreicht wird. Wird es aber, nur etwas später.

Naja, die Leitlinien sprechen wie gesagt eine andere Sprache: "bei Nutzung eines anderen Eisenbahnunternehmens oder Verkehrsträgers für den nicht planmäßig durchgeführten Fahrtabschnitt sollte die Gesamtreisezeit möglichst genau der ursprünglichen Reisedauer entsprechen". Im Rahmen der Weiterfahrt nach Art. 16 kann daher sowohl ein anderes Eisenbahnunternehmen als auch ein anderer Verkehrsträger genutzt werden. Das mit der Erreichbarkeit am gleichen Tag ist eine Frage der Rechte nach der EVO bzw. der Beförderungsbedingungen. Hier geht es aber um die Rechte nach der VO 1371/2007. Die können durch die EVO und die Beförderungsbedingungen nicht eingeschränkt werden

In diesem Fall hättest du einen Anspruch gegen die DB, dass diese dir im Voraus die Fahrt mit dem Flixbus ermöglicht.


Auf "im voraus" hast du sowieso keinen Anspruch, wie du schon daran erkennen kannst das du bei Fahrkarten PK-C den Aufpreis für IC(E) erstmal vorstrecken und dir dann erstatten lassen darfst. Aber auch mit dem Erstattungsversuch wirst du gegen die Wand laufen.


Auch hier verwechselst du die Regelungen nach der EVO bzw. den Beförderungsbedingungen mit jenen nach der VO 1371/2007. Die Vorschrift ist schlicht auf die Sachleistung "Weiterfahrt" gerichtet, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Produktklasse, Unternehmen, Verkehrsträger. Oberste Maxime ist immer die Fahrzeit.


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