! Fahrgastrechte-Antwort (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Samstag, 02.06.2018, 21:23 (vor 2851 Tagen) @ mmandl

Man könnte auch argumentieren, dass die Fahrt mit dem Flixbus eine "Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist, da nur diese eine planmäßige Ankunft ermöglicht.

Man könnte auch argumentieren das gestern Freitag war und darum die DB jetzt 200 Euro zahlen muß. Hat wohl etwa die gleichen Chancen, allerdings mehr Wahrheitsgehalt. Die Beförderungsbedingungen von Bus und Bahn sind nichtmals annähernd gleich.

Eine Weiterfahrt kann nach Ansicht der Kommission (siehe deren Leitlinien) auch eine Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel sein.

Ja, sofern das Ziel andernfalls nicht mehr am selben Tag erreicht wird. Wird es aber, nur etwas später.

In diesem Fall hättest du einen Anspruch gegen die DB, dass diese dir im Voraus die Fahrt mit dem Flixbus ermöglicht.

Auf "im voraus" hast du sowieso keinen Anspruch, wie du schon daran erkennen kannst das du bei Fahrkarten PK-C den Aufpreis für IC(E) erstmal vorstrecken und dir dann erstatten lassen darfst. Aber auch mit dem Erstattungsversuch wirst du gegen die Wand laufen.

Da die DB die Fahrgastrechteverordnung jedoch sehr resteiktiv auslegt, müsstest du den Anspruch wohl nachträglich über ein Schlichtungsverfahren oder den Rechtsweg durchsetzen.

und mit beidem dann scheitern.


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