Fällt das nicht unter "Abbruch der Fahrt"? (Fahrkarten und Angebote)

Trainer, Samstag, 02.06.2018, 17:43 (vor 2851 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Trainer, Samstag, 02.06.2018, 17:46

Es gab da doch diesen Fahrgastrechte-Passus, dass bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten in dem Fall, dass die Fahrt sinnlos geworden ist, die Fahrt gegen Erstattung der Kosten für das Ticket abgebrochen werden kann. Würde der nicht greifen weil der OP ja schon am Startbahnhof weiß, dass die Verspätung mindestens 60 Minuten beträgt, oder ist das nur eine nationale Regelung? Dann müsste der OP nur das Flixbus-Ticket zahlen.

(Sollte der OP ein flexibles Ticket haben, kann er/sie natürlich einfach stornieren)

Da der OP ja partout vor 16:15 ankommen möchte, sollte es ja irgendeinen Grund geben, der die Fahrt sonst sinnlos macht.


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