Verspätung = Verfrühung? (Fahrkarten und Angebote)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 02.06.2018, 17:04 (vor 2853 Tagen) @ Alibizugpaar

Ist es eigentlich irgenwie geregelt, ob

- planmäßige Abfahrt mit zwangsverspäteter Ankunft und
- zwangsverfrühte Abfahrt mit pünktlicher Ankunft

gleich behandelt werden?

Nein. Es geht bei den EU-Fahrgastrechten immer nur um die Ankunft am Zielort.

Der Kunde hat eine Reisedauer gemäß Ursprungsfahrplan gebucht. Nun müsste es doch egal sein, ob der Kunde einen später bekannt gewordenen Reisezeitzuschlag zu Beginn der Fahrt, mitten drin oder am Ende zu erdulden hat.

Wer freiwillig früher losfährt, um rechtzeitig anzukommen, bekommt keinerlei Entschädigungen. Früheres Losfahren fällt unter Privatvergnügen. Die Reisedauer spielt hierbei keine Rolle.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!


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