Verspätung = Verfrühung? (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 20:36 (vor 2852 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

In diesem Punkt bleibe ich bei meinem Widerspruch (vgl. 520491). Die Verspätung berechnet sich gemäß Fahrgastrechte-Verordnung ausschließlich nach der fahrplanmäßigen Ankunft und keinesfalls nach einer (aus einer Zugbindung konstruierten) „fahrkartenmäßigen“ Ankunft. Wenn eine frühere Verbindung verspätet ist auf Basis des Fahrplans zum Zeitpunkt der Buchung, besteht Anspruch auf Entschädigung.


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