? zu Erstattung Produktdifferenz (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Samstag, 17.03.2018, 10:29 (vor 2933 Tagen) @ agw
bearbeitet von musicus, Samstag, 17.03.2018, 10:30

Beim Flexpreis hätte er ja auch den nächsten ICE nehmen können.

Was bei nem Stundentakt eine Verspätung am Ziel von 60 Minuten oder mehr verursacht hätte. Schlecht für den Kunden, teuer (teurer als die Produktklassendifferenz) für die DB.

Wenn es so offensichtlich wäre, würde sich der Anspruch ja irgendwo in den BB oder FGR widerspiegeln.

BB und FGR regeln gerade die „nicht-offensichtlichen“ Aspekte. Ihr Zweck ist sicherlich nicht die Duplizierung des BGB.

Aber der Klageweg steht dir natürlich offen, das stimmt schon.

Ja, ist aber unnötig, da die DB, meiner Erfahrung nach, entsprechende Produktklassendifferenzbeträge auf Verlangen erstattet.

Wieso +60? Der Zug von A nach B fuhr doch.

Der bezahlte ICE fuhr nicht, sondern wurde durch einen IC ersetzt, so verstehe ich den Ausgangspost.


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