Müßige Trollerei. (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Freitag, 16.03.2018, 16:53 (vor 2928 Tagen) @ agw
bearbeitet von sfn17, Freitag, 16.03.2018, 16:54

Es ist unmittelbar evident, dass man bei einem erzwungenen(!) Downgrade die Differenz erstattet bekommt. Ohne Klageweg. Und übrigens ohne Beweislastumkehr ("Sie sind aber nicht heimlich ICE gefahren?").

Die DB verkauft ihre Fahrscheine mit Klasse 1./2. und Produktklasse A/B/C. Das steht gleich vorne in den BB.

Mir wurde es DBseitig sogar schon zweimal angeboten, mit mehreren Jahren Abstand dazwischen und ohne ein Widerwort. Bei Spar(!)preistickets. Da war ich sogar etwas verblüfft. - Könnte aber sein, dass sich das doch noch geändert hat, ist alles schon ein bisschen her.

Bei Sparpreis-FK werden die halt einen Differenzbetrag errechnen, die irnkwie die gewährten Rabattprozente (dieser ulkige SP-Code) berücksichtigt. Keine Ahnung. Ich habe das Angebot beide Male aus Faulheit nicht angenommen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum