? zu Erstattung Produktdifferenz (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 16.03.2018, 13:05 (vor 2928 Tagen) @ agw
bearbeitet von musicus, Freitag, 16.03.2018, 13:06

Ich kann mich nicht daran erinnern, da jemals irgendein Schriftstück gesehen zu haben, was einem in diesem Falle ein Recht auf Erstattung einräumt.

Es geht um ne triviale Mängelhaftung. Ein U bezahlen und dann ein X vorgesetzt bekommen, ist alles andere als seriös. Das Schriftstück heißt wohl BGB - §280, §284, §437 vielleicht?

Abgesehen davon ist's auch für die DB nicht dumm, das so zu handhaben - die Erstattung für >+60 fiele sicherlich höher aus.

Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht.

Man kann durchaus einen Produktübergang erwerben.


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