Kulanz wahrscheinlich, Anspruch äußerst fraglich! (Fahrkarten und Angebote)

Tino, Samstag, 17.03.2018, 02:31 (vor 2930 Tagen) @ Bahngenießer

Eines vorweg:
Ich halte es für wahrscheinlich, dass man (zumindest bei hartnäckigem Nachhaken) einen Kulanzgutschein über den Differenzbetrag erhält.

Rein rechtlich:
Von einem Erstattungsanspruch gehe ich grundsätzlich nicht aus. Es handelt sich doch eigentlich nur um Ausfall eines ICE-Zuges. Man hat also die Wahl zwischen einem minderwertigerem Ersatzzug oder einem anderen ICE-Zug (z. B. eine oder zwei Stunde später).
Interessant wäre es schon eher, wenn der einzige ICE-Zug im Geltungszeitraum der Fahrkarte ausfällt bzw. ersetzt wird.

Dann dürfte ich gemäß Fahrgastrechte auch nichts wiederbekommen da man ja eine ICE-Fahrkarte hat und diese ja für alle Verbindungen gilt. Also wieso hat man sich gerade diesen verspäteten ICE ausgesucht und ist nicht gefälligst mit einem pünktlichen Zug gefahren. Der Zangenabdruck dokumentiert die Fahrt im Ersatz IC und ggf. auch die anschließende Nutzung von niedrigeren Produktklassen.


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