? zu Erstattung Produktdifferenz (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Freitag, 16.03.2018, 12:26 (vor 2929 Tagen) @ IC2182

Ich kann mich nicht daran erinnern, da jemals irgendein Schriftstück gesehen zu haben, was einem in diesem Falle ein Recht auf Erstattung einräumt.
Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht. Das sind deine Rechte.

Natürlich kann man sich an die DB wenden und auf einen zufällig gewählten Kulanzbetrag hoffen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum