SC FGR erkennt Ansprüche nicht an. (Allgemeines Forum)

musicus, Dienstag, 09.01.2018, 21:36 (vor 2996 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von musicus, Dienstag, 09.01.2018, 21:39

In einer seiner Antworten hat mich das SC FGR wissen lassen "kein Anspruch". Begründung aus dem maschinellen Textgenerator: "Schadensersatzforderungen für Folgekosten, beispielsweise verpasste Termine, Urlaubsreisen, Umbuchungen oder Verdienstausfälle liegen außerhalb des Geltungsbereiches Ihres Beförderungsvertrages und können nicht erstattet werden."


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