Fahrgastrechte und §288 (4) BGB? (Allgemeines Forum)

Giovanni, Dienstag, 09.01.2018, 21:34 (vor 2997 Tagen) @ Sören Heise

Für den Verzug interessiert sich die DB nicht.


Vielleicht das EBA oder die BNetzA, wer auch immer da zuständig ist?


Die beiden Vorgänge von vorm 11.11. würde ich einfach via EBA anmahnen. Das geht hoffentlich immer noch per Mail.

Gab es schon jemand, der Verzugsschaden geltend machen konnte?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html

Oder geht das nicht, weil man sich direkt ans SC Fahrgastrechte und nicht an das Bahnunternehmen gewendet hat?

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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