Herrlich, wieder mal den Forumsschaum vom Bildschirm abwis (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Freitag, 28.04.2017, 15:24 (vor 3310 Tagen) @ Action85

chen zu können.

Einigen Betrieblern sowieso nicht, aber auch manchem Biznizman hier im Forum scheint die Frage nicht in den Sinn zu kommen, ob Aufenthalte Teil des Angebots sind.

Meines Wissens wurden verdorbene Aufenthalte ebenfalls entschädigt, selbst wenn der gebundene Zug nominell erreicht werden hätte können.

Typische Konstellation: Ankunft mit erstem gebundenem Zug um Mitternacht, Weiterfahrt mit gebundenem Zug um 7 Uhr. Durch Verspätung werden aus den 7 Stunden Aufenthalt, die man zum Schlafen im eigenen Bett haben wollte, plötzlich 5 Stunden. Völlig verpennt entert man den 7-Uhr-Zug und ist sogar pünktlich.
Entschädigung wegen zwischenzeitlicher Verspätung oder nicht?

Da es hierzu sehr wenig Erfahrungen gibt, schreibe ich nichts weiter dazu.

Und wenn eine aufgedruckte/zum Zeitpunkt der Buchung noch gültige Verbindung bei einem Sparpreis-Ticket nicht mehr besteht, ist die Zugbindung sowieso ohne weiteres aufgehoben und zählen die auf den jeweiligen Teilstrecken bezahlten Produktklassen.

Action85: Versuche halt, beim SC FGR den verkürzten Aufenthalt zu reklamieren. Das ist ja das eigentliche Problem. Wenn das SC antwortet und dabei sich auf rechtliche Formulierungen stützt, wäre es interessant, diese hier im Forum zu erfahren. :-)


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