Und wenn man auf einen Aufenthalt angewiesen ist? (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Freitag, 28.04.2017, 11:44 (vor 3309 Tagen) @ Alibizugpaar

Und noch etwas gebe ich öffentlich zu: Ich hatte mich tatsächlich mit dem Gedanken erwischt, im zweiten Zug irgendwas im Gegenwert zur extra Fahrkarte kaputt zu machen. Sitz beschädigen oder Glas zerkratzen, irgendwas. Traurig aber wahr...

Ganz ehrlich, wenn Dir wegen so einmal dann doch relativ banalen Zwischenfall solche Gedanken kommen, scheint es mit dem friedliebenden Zeitgenossen, der Du laut Deiner Unterschrift sein willst, nicht weit her zu sein. Auch solche Bezeichnungen "Kunden-Mobbing-Schalter" und "Kesselzerknall" lassen mich schon schließen, wie Du dort an der DB Information möglicherweise aufgetreten bist. Ich habe komischerweise in den ganz überwiegenden Fällen – sei es im Zug oder am Bahnhof – immer positive Erfahrungen mit dem Personal gemacht. Wenn man da natürlich schon kurz vor dem "Kesselzerknall" ankommt und entsprechend auftritt, dann verwundert auch eine robuste – und formell hier korrekte – Reaktion nicht.

Um es noch einmal im Klartext zu sagen: Du erwartest ein Entgegenkommen aus Kulanz. Es gibt schlichtweg keinen Anspruch auf einen bestimmten Aufenthalt. Wie andere schon geschrieben haben: Typischer Anfängerfehler – entweder mehr Puffer einplanen oder eben einen Flexpreis buchen (ggf. zwei Tickets, erst einmal Sparpreis dann Flexpreis für den zweiten Teil der Fahrt. Sicher. Das kostet mehr Geld, dafür bist Du dann maximal flexibel.


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