Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Tino, Donnerstag, 27.04.2017, 20:29 (vor 3310 Tagen) @ Action85

manchmal frage ich mich was solche Fragen sollen und ich ringe mit mir ob ich antworten soll oder nicht. Ich tue es trotzdem. Die FGR sind in dem Punkt ja eindeutig geregelt. Bei einer Verspätung von 60 min und höher hat der Fahrgast Anrecht auf eine Erstattung in Höhe von 25% des Reisepreises. Soviel dazu. Hältst Du Dich an diese Verbindung und der EC ist pünktlich gehst Du natürlich leer aus und brauchst gar nichts zu formulieren da es auch keine Verspätung gibt. Denn bei diesem großzügigen Übergang hast Du genug Umsteigezeit um den EC (auch in seiner früheren Fahrplanlage) zu erreichen. Nimmst Du jetzt einen späteren Nahverkehrszug im Vorlauf geschieht dies nunmal auf eigenes Risiko. Zudem ist die Verbindung vor Antritt der Fahrt zu überprüfen. Klar werden jetzt wieder die typischen Gegner kommen die mitunter anderes behaupten. Aber Du bist ja auch dafür bekannt, Reiseverbindungen so zu durchkreuzen, dass am Ende was für Dich bei rausspringt. Selbst wenn Du den späteren RE nach Köln nimmst und den früher abfahrenden EC verpasst, wird Dir die Zugbindung aufgehoben und Du fährst bequem über die Schnellfahrstrecke nach Karlsruhe. Wo bitte liegt also Dein Problem?


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