Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 27.04.2017, 21:22 (vor 3310 Tagen) @ RB18901

Hallo zusammen,

gebucht habe ich vor einiger Zeit folgende Verbindung:

[image]

Ich hätte auch mit einem späteren RE von Siegen nach Köln fahren können (Ankunft in Köln 10.36 Uhr) und auch dann währe der Anschluss an den EC 9 vorhanden. Ich hatte aber absichtlich einen längeren Aufenthalt in Köln eingeplant.


Mittlerweile hat sich der Fahrplan des EC 9 geändert und die neue Abfahrtszeit am Kölner Hbf ist nun bereits um 10.28 Uhr. Die Ankunftszeit in Karlsruhe bleibt gleich.

Würde ich dann jetzt den späteren oben erwähnten RE im NV Vorlauf nehmen würde ich den Anschluss in Köln an den EC 9 verpassen.


Meine Fragen:
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf die Fahrgastrechte? (Erstattung im Verspätungsfall)

Wie kann ich dies am bestens fürs SC FGR formulieren?


Freue mich über Antworten.

Gruß
Action85


Mal abseits von deiner Frage: Buche doch nächstes Mal einfach den späteren Nahverkehrszug - früher fahren kannst du im Nahverkehr ja ohnehin.
In deinem Fall hättest du jetzt sogar ein flexibles Ticket.

Liebe Grüße,
RB18901

Sehe ich auch so, du müsstest erstmal glaubhaft machen das du später gefahren bist und dadurch den EC 9 verpasst. Auch in diesem Fall kann die DB sich darauf berufen wie Tino sagte das die Verbindung vorher zu überprüfen ist.


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