Unfassbar ... (Fahrkarten und Angebote)

SEE 238, Freitag, 28.04.2017, 08:59 (vor 3310 Tagen) @ Tino

Guten Morgen,

so sehe ich es auch: Genau genommen ist nicht der aufgedruckte RE Teil der Fahrkarte, sondern ein NV-Zubringerzug, mit dem der Abfahrtsbahnhof des ECs erreicht wird. Man darf ja durchaus zwischen verschiedenen NV-Zubringerverbindungen wählen, solange die Streckenführung "verkehrsüblich" ist, wie die DB es nennt.
Absichtliches Verpassen beschert dem Kunden eine nutzlose Fahrkarte, da stimme ich zu.

Wie wäre es denn in folgender Situation: Der eigentlich eingeplante RE als Zubringer zum FV-Zug fällt aus, es besteht aber zusätzlich noch ein Alternativangebot, z. B. eine S-Bahn, mit der der FV-Zug noch erreicht werden kann. Wenn diese S-Bahn zeitlich nach dem entfallenen RE verkehrt, ist sie meinem Verständnis nach vom Kunden zu nutzen – oder nicht? Bei der DB heißt es oft: "Wenn wir Ihre gebuchte Verbindung nicht mehr anbieten können, ist die Zugbindung aufgehoben." Die Aussage erscheint mir etwas zu allgemein.
Klar dürfte sein, dass der Kunde nicht dazu "verpflichtet" werden kann, vor der eigentlichen Abfahrtszeit (d. h. einen RE früher) loszufahren, obwohl es das Ticket natürlich zuließe.

Beste Grüße
SEE 238


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