Unfassbar ... (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Freitag, 28.04.2017, 07:26 (vor 3310 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von agw, Freitag, 28.04.2017, 07:27

Also mir ist neu, dass ich Verbindungen so durchkreuze um am Ende eine FGR Erstattung dafür zu erhalten. Wie kommst du darauf?


Also ich komme darauf, nachdem ich den Eingangsbeitrag mehr oder weniger fassungslos gelesen habe. Es wird immer verrückter hier ...

Oder du hast die Frage nicht verstanden.
Ein Fahrkarte wird nach aktuell gültigem Fahrplan gebucht. Ändert sich dieser später, kann ich FGR geltend machen.
Kann ich zum Beispiel einen Zug deswegen nicht mehr erreichen, ist das Problem nicht meins.
Beispiel: ich Buche ein Flex-Ticket von A nach B am Tag x. Da Flex, kann ich mir den Zug aussuchen. Ändert sich der Fahrplan später und mein ausgesuchter Zug wird verpasst: nicht mein Problem.
Beim Sparpreis das gleiche, nur dass hier nur der NV-Teil flexibel ist.

Der Witz: die auf OT ausgedruckte Verbindung ist nicht Teil der Fahrkarte! Auf anderen Tickets steht sie ja nicht mal drauf.
Auch in diesem Falle ist der RE nicht Teil der Fahrkarte. Wenn man jetzt mit einem Ausdruck des alten Fahrplan zur Info geht und sagt: ich kann nicht eher los als mit dem späten RE, warum sollte ich dann keine FGR nutzen dürfen?


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