Beschränkung des BC-Rabatts unwirksam (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Mittwoch, 25.01.2017, 20:22 (vor 3394 Tagen) @ JeDi

Ich verweise hier mal auf meinen Beitrag bei Drehscheibe-online

Richtigerweise wäre die DB überhaupt nicht verpflichtet gewesen, ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, weil die Beschränkung des BC-Rabatts auf den innerdeutschen Streckenanteil gegenüber Bestandskunden überhaupt nicht wirksam geworden ist.


Selbstverständlich ist sie das. Sie wurde rechtzeitig im TVA angekündigt.


Das mag ja sein. Darauf kommt es aber überhaupt nicht an: Ihn den Bahncard-Bedingungen ist geregelt, dass die DB dem Kunden beabsichtigte Änderungen der BahnCard-Bedingungen vor deren Wirksamwerden individuell ankündigt. Wie sich aus Ziffer 2.5.3 ergibt muss dem Kunden eine "Mitteilung zugehen". Erklärungen, die öffentlich bekannt gegeben werden gehen dem Kunden aber nicht zu, sondern werden von sich aus mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam, sofern eine solche denn zugelassen ist. Damit sich die DB ihres womöglich aus § 12 Abs. 6 AEG ergebenen Rechts begeben, auch in bestehende Dauerschuldverhältnisse einseitig einzugreifen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum