Sonderkündigungsrecht ist abgelaufen (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 16:03 (vor 3388 Tagen) @ musicus
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 25.01.2017, 16:03

Mit der von Threadersteller abonnierten BC50 gäbe es zum einen weder 25% Rabatt (weder im In- noch Ausland) auf den Sparpreis Europa, noch handelt es sich bei ihm um eine BC die vor dem 01.02.2017 gültig gewesen wäre. Sonst könnte ja jeder, der eine BahnCard im Abo bereits vor dem 01.02.2017 hätte, rückwirkend auf einmal eingeräumte Sonderkündigungsrechte pochen und quasi immer aus dem Vertrag aussteigen...

Ich stimme musicus gerne und enthusiastisch zu.

Für alle Veränderungen zum Fahrplanwechsel gilt: Sonntag des Fahrplanwechsels plus sechs Wochen.

Da ich mal davon ausgehe, dass nicht jeder BahnCard-Inhaber beispielsweise über die wesentlichen Änderungen durch Brief informiert worden ist. Frist-Fetischisten können ja dann gerne diskutieren, ob Sonntag, der 11. Dezember 2016, überhaupt ein Tag wäre, an dem rechtlich relevante Schriftstücke zugehen können.

Die Diskussion der sechs Wochen-Frist hat sich also seit Montag erledigt - spätestens.

Bleibt die Kulanzanfrage.

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