Gründe für Sonderkündigungsrecht (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Mittwoch, 25.01.2017, 13:49 (vor 3395 Tagen) @ Arctocebus

Hallo,

meines Erachtens liefert die DB dem Kunden ausreichnd Gründe für ein Sonderkündigungsrecht bei der BahnCard.

Sämtliche BahnCards:
- Entfall des Railplus-Rabatts für Portugal und Frankreich zum 01.01.2017

- Seit Einführung von PiA im letzten Jahr kann die DB z. B. keine Fahrkarten mehr von Tschechien nach Polen und von Österreich nach Ungarn mehr verkaufen.

- Beim Flexpreis ist seit 11.12.2016 zwingend die Reise am ersten Geltungstag anzutreten. Bei einer Hin- u. Rückfahrt muss sich der Reisende jetzt sogar bereits beim Fahrkartenkauf auf das Datum der Rückfahrt festlegen. Bis zum Fahrplanwechsel konnte die Reise hingegen an jedem Tag innerhalb der Geltungsdauer angetreten werden. Für BahnCard 50 Kunden ist also die Flexibitität beim Flexpreis erheblich eingeschränkt worden. Das einzige was heute noch flexibel am Flexpreis ist, ist der Preis.

- Verkürzung der Geltungsdauer von NRT von 15 auf 4 Tage.

BahnCard 25:
- Seit dem 11.12.2016 wird beim Sparpreis Europa nur noch ein Rabatt in Höhe von 25 % auf den deutschen Streckenanteil gegeben, anstatt auf die Gesamtstrecke.


Diese Änderungen stellen erhebliche Verschlechterungen für die BahnCard-Kunden dar. Daher besteht für sämtliche BahnCards ein Sonderkündigungsrecht.

Viele Grüße
Florian


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