Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB" (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Dienstag, 24.01.2017, 22:00 (vor 3392 Tagen) @ sfn17

Ich bin kein Jurist, aber solche Vergleichsversuche sind meistens abwegig. Hier sieht das nach einem Vergleich von Äpfeln mit Hühnereiern aus.

Es ist eigentlich völlig egal, womit man es vergleicht. Der Punkt ist: Wenn Du eine BahnCard kaufst, wirst Du ganz deutlich darauf hingewiesen – auch bei Probe BahnCards –, dass es ein Abo-Produkt ist. Das kann man gut finden oder nicht, man kann auch deswegen keine BahnCard kaufen (oder man kauft eine und kündigt sofort – geht online binnen Minuten), man kann aber nicht sagen, oh jetzt habe ich die Kündigung verschusselt, es war auch irgendwie blöd, dass das ganze ein Abo war. Nö, das ist man schon selber Schuld, wenn man nicht in der Lage ist, Verträge zur Kenntnis zu nehmen und den Überblick zu behalten, welche Verträge man hat. Zumal hier die Bahn ja keinerlei Versuch unternimmt irgendwie zu verbergen, dass ein Abo verkauft wird. Mir sind auch keine Fälle bekannt, wo man mit BahnCard dann auch noch Heizdecken oder ähnliches erworben hat. Wenn einem so etwas also passiert – was ja sein kann – dann kann man – wie der Fragesteller da ja auch tut – auf Kulanz hoffen, aber dann einfach mal auf die Bahn loszuprügeln – wie Du es tust – dafür gibt's nun wirklich keinen Anlass.


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