Einer der Akte der Selbstschädigung der Marke "DB" (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Dienstag, 24.01.2017, 21:46 (vor 3392 Tagen) @ RhBDirk


Hast du ein Zeitschriftenabo?

Ich bin kein Jurist, aber solche Vergleichsversuche sind meistens abwegig. Hier sieht das nach einem Vergleich von Äpfeln mit Hühnereiern aus.

Allein schon, dass es sich um 200 Euro (oder 4000 Euro) handeln kann und nicht um 80-100 Euro. So teuer ist kaum eine gewöhnliche (Konsumenten)Zeitschrift im Jahr.

Wenn du da sechs Wochen (als Beispiel) vorher nicht kündigst, verlängert sich das Abo auch "ungefragt". Du hast es bei Vertragsunterzeichnung bestätigt.

Kann man bei Zeitschriften getrost unter "verkehrsüblich" abtun. Bei BahnCards, die nicht einmal zur unmittelbaren Fahrtnutzung berechtigen, sondern lediglich Rabattkarten sind, wohl kaum. Das ist sogar nochmal etwas anderes als Monatskarten im Abo, die man unmittelbar benutzen kann - und die es normalerweise gar nicht als Probe-Abo gibt. Das Wort "Abo" ist sowieso DB-Unfug.

Man muss halt auch ein wenig Buch führen über seine Ausgaben.

Das ist es, was ich mit AGB, §§ etc meine.

Aber die Die Bahn mag ihre Marke halt beschädigen.

Das Ding im Bf Südkreuz ist immer noch nicht fertig. Auch so eine Lachnummer.


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